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Gibt es eine „Wunderlösung” für das Verfassen von Arbeitszeugnissen?
In Frankreich
Beschreibt das Arbeitszeugnis nur die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Aufgaben, die dem Angestellten anvertraut wurden. Doch dadurch kann nicht verhindert werden, dass potentielle Arbeitgeber sich „diskret” bei früheren Arbeitgebern erkundigen.
In Belgien
Wurde eine sehr gute Lösung gefunden: Wie in Frankreich dürfen im Zeugnis nur sachliche Informationen stehen. Hier endet auch der Verantwortungsbereich des Unternehmens. Doch der Angestellte kann seine Kollegen und Vorgesetzten um offizielle „Empfehlungsschreiben” bitten. So ist der Angestellte besser geschützt gegen mögliche schlechte Absichten oder Nachlässigkeit, durch die seine Stellensuche beeinträchtigt werden könnte. Wenn man nämlich persönlich zuständig ist für das Redigieren eines Texts und eine rechtliche und moralische Verantwortung für den Inhalt trägt, ist man vorsichtiger, als wenn die Verantwortung bei einer “juristischen Person” liegt, die in jedem Fall anonymer ist. Das sollte natürlich nicht so sein, aber es ist menschlich … Oft genügt etwas guter Wille und Ehrlichkeit von beiden Seiten, um Probleme zu vermeiden.


