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MOBBING - EINE "MASSENVERNICHTUNGSWAFFE"


Tito Vila
  Tito Vila,
Personaldirektor,
Tamoil SA / Headquarter


"Mobbing" ist zum Modewort geworden. Leider entspricht dieser Begriff einer Wirklichkeit, die immer grössere Ausmasse annimmt. Und der Anblick dieser Wirklichkeit ist nicht schön, wenn man mit ihm konfrontiert wird.


In erwiesenen Fällen von Mobbing werden die psychische und physische Gesundheit sowie das gesellschaftliche und professionelle Leben der Betroffenen komplett zerstört. Oft kommt es zu verheerenden "Begleitschäden" im Privatleben, für die Familie wie das soziale Umfeld. Deshalb betrachte ich Mobbing als eine "Massenvernichtungswaffe".
Mobbing ist eine "schmutzige Waffe" (um es milde auszudrücken), und wer sie bewusst gegen jemanden in seinem Arbeits-, Vereins- oder Privatumfeld anwendet, macht sich dadurch genau so schmutzig und hässlich. Das wollte ich zur Einführung deutlich vorausschicken.

Die Mehrheit der jungen Absolventen, die vor dem Karrierestart stehen, wird eines Tages mit einer Situation konfrontiert werden, in der Mobbing zum Thema wird.
Ausnahmslos alle Unternehmen können unter Umständen von dieser Plage heimgesucht werden. Es gibt meines Wissens kein Mittel, ihr hundertprozentig vorzubeugen. Aber wir werden sehen, dass Prävention in diesem Fall zu den besten Verteidigungssystemen gehört.

In diesem Artikel wird erläutert, was man unter "Mobbing" versteht. Durch eine Analyse der recht eigentümlichen Funktionsweise von Mobbing werden wir sehen, wie man es identifizieren und vorbeugend dagegen agieren kann, um so das Risiko erheblich zu verringern.
Wir werden auch die verheerenden Folgen betrachten, die Mobbing für das Opfer und ihr nahes Umfeld mit sich bringt. Schliesslich werden mögliche Verteidigungssysteme gegen psychische und sexuelle Bedrängung vorgestellt.


Was genau soll "Mobbing" bedeuten?

Der vom Englischen abgeleitete Begriff "Mobbing" heisst soviel wie Belästigung, systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander, kurz gesagt Psychoterror am Arbeitsplatz.

Es ist schwieriger, im Bereich des Arbeitsrechts eine juristische Definition von "Mobbing" zu finden. Die Arbeitsgerichte in ihrer jetzt gefestigten Praxis verstehen Mobbing als jede feindliche oder entwertende Handlung gegen einen Angestellten (leitender Angestellter oder einfacher Mitarbeiter), die wiederholt und systematisch durch eine Person oder eine Gruppe über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeübt wird.

Hier ein Zitat aus einem Bundesgerichtentscheid vom 13.10.2004 (frei übersetzt):

"Aus den Besonderheiten des Mobbings folgt, dass es meistens schwer beweisbar ist. Oft muss man es durch eine Kette von Indizien als erwiesen betrachten, aber man sollte nicht vergessen, dass Mobbing auch erdacht oder sogar zu unrecht angeführt sein kann, als Versuch, sich gegen gerechtfertigte Bemerkungen und Massnahmen zu schützen. Im Privatrecht sind Mobbing-Handlungen durch Art. 328 Abs. 1 des Obligationenrechts verboten: der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis schützen und respektieren; er muss die nötige Rücksicht auf dessen Gesundheit nehmen und darauf achten, dass moralisches Verhalten aufrecht erhalten bleibt. Insbesondere muss er darauf achten, dass die Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden, und dass sie im Falle solcher Übergriffe nicht durch diese benachteiligt werden. Ein Arbeitgeber, der nicht verhindert, dass sein Angestellter Opfer von Mobbing wird, handelt gegen Art. 328 des Obligationenrechts."

Ein einmaliger Konfliktvorfall in einer bestimmten Situation ist nicht als Mobbing zu betrachten, auch wenn er in verbale oder physische Gewaltanwendung entartet.

In der Praxis kann man Mobbing als versteckten Konflikt betrachten, als einen nicht erklärten Zermürbungskrieg. Das bedeutet, dass jede Tat, aus ihrem Kontext genommen, keine eindeutig feindliche oder schlimme ist, die man beim ersten Zeichen bestrafen könnte. Nur die ganzheitliche Analyse der Situation und die Wiederholung eines Benehmens über eine gewisse Zeitspanne erlaubt es, Mobbing festzustellen.

Es sind zwei Hauptarten von Mobbing bekannt:
- Sexuelle Belästigung
- Psychische Belästigung


SEXUELLE BELÄSTIGUNG.

Auch "sexuelles Mobbing" genannt, trifft dieses Phänomen mehrheitlich Frauen. Doch Männer können auch betroffen werden.

Sexuelle Belästigung kann man feststellen, wenn das Opfer hartnäckig und über längere Zeit durch angedeutete oder explizite Aufforderungen zu ungewollten sexuellen Beziehungen gedrängt wird.

Das kann durch Körperberührungen geschehen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber auf die Dauer nachdrücklicher und störender werden, wenn die Wiederholung solcher "harmloser" Gesten ihre Vorsätzlichkeit immer deutlicher macht.

In dieselbe Kategorie gehört das wiederholte Senden von suggestiven Bildern über anonyme Briefe oder E-Mails, um die Person zu schockieren und zu verhöhnen oder in peinliche Situationen zu bringen.

Oft drücken sich Fälle von sexueller Belästigung nur durch Worte aus, durch andauernde Bemerkungen sexuellen Charakters und durch verschleierte Aufforderungen. In den schlimmsten Fällen kann es zu offener Erpressung kommen, mit dem Ziel, die Gunst des Opfers zu gewinnen. In der Regel haben Personen mit diesem Benehmen, die man "Mobber" nennen kann, im Unternehmen eine Stellung, die es ihnen ermöglicht, eine gewisse Macht auf Ihr Opfer auszuüben. Das kann ein Arbeitskollege sein, der bei seinen Vorgesetzten einen besonders guten Ruf hat und sehr gut integriert ist, oder ein direkter oder indirekter Vorgesetzter.
Ausserdem kann man fast immer feststellen, dass "Mobber" feige sind und meistens keine Personen mit starkem Charakter ins Visier nehmen. Ihre bevorzugten Opfer sind eher beeinflussbare Personen, oder solche, die sich in einer Situation von Schwäche oder Abhängigkeit befinden.

In solchen Fällen hat das Opfer Angst, sich zu verteidigen, aus der gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Befürchtung, dass das negative Folgen für seine Stelle im Unternehmen haben könnte.
Daher ist das Opfer direkten oder indirekten sexuellen Anspielungen machtlos ausgeliefert. Das Opfer wird in die Position des Unterlegenen verbannt, denn der Täter nützt seine vom Kontext gegebene Machtstellung aus.
Hinzu kommt, dass es für die Mobbing-Opfer oft schwierig ist, objektive Beweise der Belästigung oder direkte Zeugenaussagen zu finden, die es ermöglichen würden, den Täter zu stellen.
Bei dieser Art von Mobbing wird das Opfer eingefangen wie ein Insekt in ein Spinnennetz.

Wie werden hiernach noch erläutern, wie man in einer solchen Lage reagieren soll.


PSYCHISCHE BELÄSTIGUNG.

Als erstes möchte ich klarmachen, dass sexuelle Belästigung, von der die Rede war, eine stärkere und brutalere Form von psychischer Belästigung ist. Der Angriff ist nicht nur moralisch und psychisch, sondern auch körperlich.

Doch meines Erachtens kann man psychologisches Mobbing im Vergleich mit sexuellem Mobbing als heimtückischer und täuschender betrachten. Das "Spinnennetz" ist feiner gesponnen, und es ist noch schwieriger, mithilfe von Beweisen und Zeugenaussagen Licht in die Angelegenheit zu bringen.

An dieser Stelle möchte ich ein Zitat anbringen, das mir sehr relevant erscheint. Es wurde von Herrn Dr. Christian de Saussure bei der 16. Tagung für Arbeitsrecht vorgetragen, die im April 2005 von Herrn Prof. Auber in Genf organisiert wurde:

"Psychische Belästigung am Arbeitsplatz lässt sich definieren als ungeeignetes Verhalten (Gesten, Worte, Benehmen, Haltung), das durch Wiederholung oder Systematisierung die Würde oder die psychische oder physische Integrität einer Person beeinträchtigt, und die Anstellung dieser Person in Frage stellt oder das Arbeitsklima verdirbt."
(Frei übersetzt nach: Marie-France Hirigoyen, Le harcèlement moral dans la vie professionnelle, La découverte et Syros Ed., Paris 2001).

Man sieht, dass psychische Belästigung in dieser breiten Definition das gleiche Prinzip verfolgt, wie sexuelle Belästigung. Mit dem Unterschied, dass das psychische Mobbing vor allem die geistige und psychische Integrität der Person angreift. Diese Form von Mobbing hat auch ernsthafte Konsequenzen für die physische Gesundheit, da die psychischen Störungen pathologische Konsequenzen mit sich ziehen können, auch ohne sexuelle Konnotation.

So funktioniert Mobbing und jetzt können wir die sichtbaren Symptome der Mobbing-Opfer beleuchten.
Diese Symptome sind bei Opfern von psychischem Mobbing durch ihr nahes Umfeld mit ein wenig Aufmerksamkeit leicht zu erkennen.
Diese Symptome wurden von Herrn Dr. de Saussure bei der schon erwähnten Tagung für Arbeitsrecht beschrieben.
Im beobachteten pathologischen Prozess kann man drei Grundphasen identifizieren:

- Versteifung
- Regression
- Zerstörung


VERSTEIFUNGSPHASE.

In dieser Phase wird die betroffene Person wegen der Unmöglichkeit, sich frontal zu verteidigen, auf indirekte Fluchtverhalten zurückgreifen: z. B. durch exzessives Engagement in Tätigkeiten, die sie gut kennt und in der sie den nötigen Trost findet, um ihr inneres Selbstvertrauen wiederherzustellen.
Man vermerkt auch eine Tendenz zum Hyperkonformismus und zur übermässig strikten Befolgung von etablierten Regeln. In diesem Rahmen wird absolut keine Ausnahme oder Toleranz gebilligt, weder für sich selbst noch für andere.
Traurig und erstaunlich ist, dass ein Opfer von psychischem Mobbing zu Beginn dazu tendieren wird, dieses Verhalten gegenüber dem Täter oder Drittpersonen zu reproduzieren. Diese unbewusste Nachahmung zum Selbstschutz kann oft beobachtet werden.

Es sieht so aus, als hoffe der Betroffene, auf diese Weise der Belästigung zu entkommen: er glaubt, der Täter könne ihm nichts mehr vorwerfen, es könne sich aufgrund dieser Ähnlichkeit sogar eine Sympathie einstellen: "wir denken und agieren gleich, also sind wir auf der selben Seite."

Natürlich ist eine solche Verteidigungsstrategie zum Scheitern verurteilt. Die Erkenntnis dieser Ineffizienz bewirkt meist einen psychischen Rückschlag von ausserordentlicher Kraft und mit grossem Zerstörungspotential.

Eine andere Verhaltensweise ist z. B. die der Isolierung, ein "sich-auf-sich-selbst-Konzentrieren", bei dem sich der Betroffene freiwillig "einmauert".
In diesem Fall wird die Person versuchen, sich Drittpersonen gegenüber mit sehr steifen und kompromisslosen Positionen durchzusetzen und seine Charakterzüge mit fast ungehöriger Kraft zu verstärken.
Ein solches Verhalten verschlimmert natürlich die Isolierung von den Arbeitskollegen, und spielt dem Peiniger in die Hände.


REGRESSION.

In dieser Phase ist das Mobbing-Opfer dem "Täter" schon komplett ausgeliefert.
Die Person steckt fest wie im Treibsand: jede Bewegung ohne Unterstützung einer kompetenten Person lässt sie mehr versumpfen.

Die Depression gewinnt die Oberhand. Die Person lebt in einem permanenten Angstgefühl, das bis zu einer Form von Verfolgungswahn führen kann, der für die Person und ihr Umfeld äusserst schwierig zu bewältigen ist.

Hier treten echte psychisch-pathologische Beschwerden auf.
Wenn dieses Phänomen nicht ernst genommen wird und nicht mit ärztlicher Hilfe vonseiten eines Psychotherapeuten behandelt wird, werden sich die Probleme automatisch und unwiderruflich in physischen Symptomen äussern, mit für die Gesundheit verheerenden Folgen.


ZERSTÖRUNG.

An diesem Punkt angelangt ist es zu schon spät.
Die psychischen und physischen Gesundheitsschäden sind schwerwiegend. Auch wenn ein Heilverfahren eingeleitet und medizinische Notmassnahmen ergriffen werden, bleiben zumindest schwere Folgeerscheinungen. Schlimmstenfalls kann es zu einem kompletten Ausschluss aus dem Arbeits-, Familien- und Gesellschaftsumkreis kommen (Dauerarbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Alkoholismus, Missbrauch von legalen oder illegalen Drogen usw.).

Je nach Ernst der Schäden kann es zu Selbstmordabsichten kommen. An diesem Punkt angelangt, wird das Opfer in ein "schwarzes Loch" gezogen, in dem es einsam klagt und erstickt.
Wenn dem Opfer bewusst wird, "was aus ihm geworden ist", kommt ihm das Grausen vor sich selbst und vor dem Leben. Jede Lebensfreude ist verschwunden.
Diese dramatische psychische und physische "Implosion" hat auch verheerende Folgen für das soziale Umfeld und die Familie.

Deshalb betrachte ich Mobbing als eine echte "Massenvernichtungswaffe", die auf mentaler, affektiv-emotionaler und physischer Ebene dieselbe Wirkungskraft wie eine Atombombe hat.


DIE WICHTIGSTEN VERTEIDIGUNGSSYSTEME GEGEN MOBBING.

Es gibt mehrere sich ergänzende Wege, das Risiko dieser Plage zu verringern. Doch vor allem braucht es einen reellen und starken Willen, dagegen anzukämpfen.


Ein Bündnis herstellen.

In allen Fällen muss der Kampf gegen Mobbing gleichzeitig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt werden. Ein Einzelner hätte in diesem Kampf von vornherein verloren.
Die Arbeitnehmer müssen sich betroffen fühlen und bereit sein, gegen Mobbing zu kämpfen. Der Arbeitgeber kann z. B eine Charta unterschreiben lassen, und die Angestellten darüber informieren, wie man auf erwiesene oder vermutete Fälle von Mobbing reagieren soll. In politisch-militärischen Worten könnte man das eine "Axe des Guten" gegen eine "Axe des Bösen" nennen.


Vorbeugen.

Vorbeugen ist besser als heilen, wie das Sprichwort lautet. Anders gesagt ist es angeraten, vorbeugend zu agieren, anstatt zu warten, bis etwas passiert und nachher zu reagieren.
Vorbeugenden Massnahmen könnte man mit einem "Präventivangriff" vergleichen. Doch sie werden mit friedlichen Mitteln durchgeführt, wie das bei jeder Vorbeugung der Fall sein sollte.

Ein erster Schritt wäre, sämtliche Mitarbeiter durch alljährliche Informationskampagnen in diesen Krieg gegen Mobbing zu involvieren. Solche Informationskampagnen könnten z. B. durch eine Arbeitsgruppe von Mitarbeitern durchgeführt werden.

Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass das Thema systematisch bei den regelmässigen Evaluierungen der Mitarbeiter angeschnitten wird (individuelle Sensibilisierung der Manager und Angestellten).

Ein oder mehrere Vermittler aus dem Unternehmen könnten ausgewählt und ausgebildet werden, um Mobbing-Fälle zu orten und zu behandeln. So könnte man das Übel bei der Wurzel packen und Mobbing in den ersten Entwicklungsphasen bremsen.

Arbeitgeberverbände können auch eine Anlaufstelle sein für Arbeitgeber, die dem Mobbing- Problem im Voraus behandeln wollen.


Das Schweigegesetz durchbrechen.

Es ist sehr wichtig und sogar unumgänglich, als Zeuge oder Opfer von Mobbing nicht zu schweigen.

Wenn ein vermutliches oder erwiesenes Mobbing-Opfer in seiner Hierarchieebene kein Gehör findet, und wenn das Personalbüro der Situation nicht gewachsen ist, ist es angeraten, sich an firmenexterne Organisationen zu wenden (Freundeskreis oder Familie genügen nicht).

Alle Kantone verfügen über Arbeitsinspektorate. An diese Stellen kann man Rat suchen. Sie können auch diplomatisch beim Arbeitgeber intervenieren, damit er sich mit Ihrem Problem befasst und eine annehmbare Lösung findet. Meistens finden solche Instanzen gutes Gehör.

Es gibt auch spezialisierte Vereine für den Kampf gegen psychische und sexuelle Belästigung. Wenden Sie sich an diese Vereine, dazu sind sie da! Kontaktadressen findet man unschwer im Internet.

Gewerkschaften können ebenfalls eine effiziente Unterstützung gegen Mobbing in einem Unternehmen bringen. Doch meist sind Gewerkschaften weniger kompromissbereit und agieren oft aggressiv, wenn sie beim ersten Versuch nicht das erwünschte Ergebnis erzielen.

In schweren und erwiesenen Fällen bleibt die Lösung, die Sache vor das Arbeitsgericht zu bringen. Das kann man entweder eigenständig machen, oder mit der Unterstützung eines Anwalts oder einer Gewerkschaft. Gerichtskosten entstehen üblicherweise vor Arbeitsgerichte nicht, dafür aber gegebenenfalls die eigenen Anwaltskosten.


Mobbing als gesellschaftlich-berufliches Jahrhundertproblem?

Wie oben gezeigt wurde, ist Mobbing im Arbeitsumfeld ein grosses Problem, das sich leider mit der Zeit immer mehr entwickelt.
Meiner Meinung nach kann dieses Problem nur durch eine allgemeine Anerkennung und durch koordinierte Aktionen gelöst werden. Alles hängt von uns ab, egal, ob wir Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

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