- Einleitung
- Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?
- Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
- Zu bestimmten Gebr�uchen und W�rtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen
- Besonders wichtig: der letzte abschnitt des Zeugnisses
- Was tun, wenn sie glauben, dass ihr Arbeitszeugnis ihnen unrecht tut?
- Gibt es eine "Wunderl�sung" f�r das verfassen von Arbeitszeugnissen?
2. Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?
Nach Artikel 330a des Obligationenrechts ist das Zeugnis vollst�ndig, wenn es �ber die Art und Dauer des Arbeitsverh�ltnisses, �ber Ihre Leistungen und Ihr Verhalten Auskunft gibt. Wenn Sie es verlangen � und nur in diesem Fall � kann sich das Zeugnis auf die Art und Dauer des Arbeitsverh�ltnisses beschr�nken.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sp�testens im Monat nach der Beendigung des Arbeitsvertrags ein Zeugnis auszustellen. Wenn er das nicht tut, kann es zu Sanktionen kommen, wenn der Angestellte sich beim Arbeitsgericht beschwert. Ein Zwischenzeugnis kann jederzeit w�hrend eines Arbeitsverh�ltnisses verlangt werden (z. B. im Fall eines Funktions- oder Chefwechsels).
Nachfolgend finden Sie eine kurze Auflistung dessen, was ein Arbeitszeugnis enthalten muss: es muss auf Papier mit Briefkopf und Logo (falls vorhanden) des Arbeitgebers ausgestellt werden. Mindestangaben sind der Firmenname und Name und Vorname einer oder zweier Personen, die das Unternehmen rechtlich vertreten k�nnen. In der Praxis enth�lt ein Zeugnis mindestens folgende Punkte:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Arbeitnehmers; Anfangs- und Enddatum des Arbeitsverh�ltnisses (ausser im Fall eines Zwischenzeugnisses); Posten, f�r den Sie eingestellt wurden.
- Deskriptiver Abschnitt: systematische, zusammenfassende Aufz�hlung der wichtigsten T�tigkeiten und Verantwortlichkeiten des Angestellten. M�glicherweise eingetretene �nderungen des Aufgabenfeldes werden in diesem Abschnitt kurz angef�hrt.
- Einsch�tzung der Qualit�t Ihrer Leistungen. Dies ist ein heikler Punkt, da Personalleiter darauf besonders ihre Aufmerksamkeit richten. Die Evaluierung sollte m�glichst objektiv sein, doch als pers�nliche Meinung hat sie zwingend eine subjektive Komponente.
- Ein weiterer heikler Punkt: die Meinung Ihres Arbeitgebers �ber Ihr allgemeines Verhalten im Unternehmen, die Qualit�t Ihrer Kontakte mit Kollegen und Vorgesetzten bzw. mit Kunden oder anderen Gesch�ftspartnern. Wie im vorigen Bereich kann auch hier die Objektivit�t nur relativ gew�hrt werden.
- Ein wichtiger, oft vernachl�ssigter Punkt: hier wird angegeben, ob Sie die Firma auf eigenen Wunsch verlassen haben, oder ob sie entlassen wurden. In diesen Abschnitt geh�rt auch die Angabe, dass Sie gegen�ber Ihrem fr�heren Arbeitgeber keine Verpflichtungen mehr haben, in Bezug auf m�gliche Betriebsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen jedoch an die Schweigepflicht gebunden sind.
- Unterschrift von zumindest einer (meistens zwei) Personen, die die Firma rechtlich vertreten. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Inhalt nicht f�r das Unternehmen bindend, sondern nur f�r die Personen, die unterschrieben haben; es ist also nur als ein Referenzschreiben zu betrachten. Ort und Verfassungsdatum sind obligatorisch (nicht das Datum vom Ende des Arbeitsverh�ltnisses, falls beide Daten nicht �bereinstimmen).
Aus rechtlicher Sicht muss das Arbeitszeugnis die Wahrheit �ber die Dauer des Arbeitsverh�ltnisses, Art der Arbeit und Evaluierungen angeben.
Der Unterschied zwischen einem �guten� und einem �schlechten� Arbeitszeugnis wird vor allem aus den drei letzten Abschnitten abgeleitet.