- Einleitung
- Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?
- Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
- Zu bestimmten Gebr�uchen und W�rtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen
- Besonders wichtig: der letzte abschnitt des Zeugnisses
- Was tun, wenn sie glauben, dass ihr Arbeitszeugnis ihnen unrecht tut?
- Gibt es eine "Wunderl�sung" f�r das verfassen von Arbeitszeugnissen?
4. Zu bestimmten Gebr�uchen und W�rtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen
Wenn Ihr Arbeitgeber w�hrend Ihres gesamten Arbeitsverh�ltnisses mit Ihrem Schaffen zufrieden war, wird das Arbeitszeugnis diese Zufriedenheit widerspiegeln. In diesem Fall wird z.B. zu lesen sein, dass Sie "die Ihnen �bertragenen Aufgaben stets zufriedenstellend ausgef�hrt� haben. Hinweise auf Ihre Pers�nlichkeit k�nnten z.B. lauten, dass Sie "gewissenhaft" oder "genau" arbeiten, "sehr engagiert" sind oder "mit gro�er Motivation" arbeiten, usw.
Wenn Ihre Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten gut waren, wird auch das im Zeugnis hervorgehoben durch Worte wie "hat gute Teamarbeit geleistet", "hat ausgezeichnete Beziehungen zu seinen Kollegen und Vorgesetzten gepflegt", "konnte sich sehr schnell ins Team einf�gen", usw. Wenn es jedoch in Ihren Leistungen oder in Ihrem Verh�ltnis zu anderen Probleme gegeben hat, wird auch das im Zeugnis widerspiegelt. Hier liegt auch der Stolperstein: Aus rechtlicher Sicht darf ein Arbeitszeugnis keine negativen Aussagen enthalten, die einen schlechten Eindruck von dem Arbeitnehmer geben w�rden oder ihm bei der Stellensuche schaden k�nnten. Man kann z. B. nicht in ein Zeugnis schreiben, "Herr X hatte wegen seines schlechten Charakters andauernd Streit mit seinen Kollegen, und sein Chef konnte ihn nicht mehr ausstehen". Eine solche Beschreibung ist gesetzeswidrig, doch das Arbeitszeugnis muss die Wahrheit widerspiegeln. Die Frage ist, auf welche Weise man in diesem Kontext legale Kritik �ussern kann.
In solchen F�llen sind Formulierungen angebracht, die die Wahrheit zu verstehen geben, ohne sie direkt auszusprechen. Beim Lesen eines solchen Texts wird man nat�rlich auf Unausgesprochenes achten m�ssen. Eine M�glichkeit ist, das problematische Thema einfach wegzulassen: wenn im Zeugnis kein Wort zum Thema Beziehungen mit Kollegen steht, weiss der potentielle Arbeitgeber, dass das ein heikles Thema ist, und kann es im Gespr�ch weiter ausforschen. Wenn n�tig, kann das Gesagte (oder das nicht Gesagte) mit der Erlaubnis des Angestellten beim ehemaligen Arbeitgeber �berpr�ft werden.
Was passiert, wenn ein Angestellter sein Bestes getan hat, und trotzdem seine Aufgaben nicht erf�llen konnte? In diesem Fall wird im Zeugnis etwa zu lesen sein, dass der Angestellte "guten Willen gezeigt hat", "sein Bestes getan hat" oder "stets bem�ht war, den Anforderungen gerecht zu werden ". Im Klartext hat das zu bedeuten, dass er sich viel M�he gegeben hat, und auch viel M�he hatte...
Diese Sachlage macht eine Formulierung mit Unterlassungen n�tig, doch die Bedeutung eines solchen Texts ist jedem informierten Leser zug�nglich, nicht nur Eingeweihten aus dem Personalwesen.