1. Einleitung
  2. Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?
  3. Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
  4. Zu bestimmten Gebr�uchen und W�rtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen
  5. Besonders wichtig: der letzte abschnitt des Zeugnisses
  6. Was tun, wenn sie glauben, dass ihr Arbeitszeugnis ihnen unrecht tut?
  7. Gibt es eine "Wunderl�sung" f�r das verfassen von Arbeitszeugnissen?

5. Besonders wichtig: der letzte abschnitt des Zeugnisses

Im letzten Abschnitt steht vor allem, unter welchen Umst�nden Sie die Firma verlassen haben: haben Sie den Posten "auf eigenen Wunsch" oder "aus freiem Willen" verlassen, oder hat Sie Ihr Arbeitgeber entlassen? In letzterem Fall wird nur angegeben, dass Sie frei von jeglichen Verpflichtungen gegen�ber dem Arbeitgeber sind, aber an die Schweigepflicht gebunden bleiben; es wird jedoch nicht gesagt, dass Sie "auf eigenen Wunsch" gegangen sind. Auch hier kann von einem "Geheimcode" kaum die Rede sein; es handelt sich lediglich um die gebr�uchliche Formulierung, die auf rechtlichen und moralischen Notwendigkeiten beruht.

Diese Regel hat einige Ausnahmen: wenn der Arbeitnehmer selbst mit seinem Wirken nicht zufrieden ist, und der Arbeitgeber darauf reagiert, k�nnen beide einsehen, dass dem Arbeitsverh�ltnis ein Ende gesetzt werden soll. In solchen F�llen ist im Zeugnis meistens zu lesen: "Er verl�sst die Firma in gegenseitigem Einvernehmen".
Eine Ausnahme kann auch erfolgen, wenn jemand wegen Umstrukturierungen oder interner Umgestaltung entlassen wird. In diesem Fall kann schwarz auf weiss angegeben werden: "infolge einer Umstrukturierung (bzw. Umgestaltung) musste der Posten gestrichen werden". Im Prinzip sollte eine Entlassung aus solchen Gr�nden keine Konsequenzen f�r die weitere Arbeitssuche mit sich bringen.

Wenn der Arbeitgeber im Gegenteil mit dem Arbeitnehmer besonders zufrieden war, wird beispielsweise geschrieben "wir bereuen den Weggang dieses Mitarbeiters sehr und k�nnen ihn jedem neuen Arbeitgeber ohne Einschr�nkungen empfehlen". Eine solche Endbemerkung ist sehr positiv und kann bei der Suche nach einer neuen Stelle �usserst behilflich sein.

Aber wenn dieser �kr�nende� Satz nicht vorhanden ist, zieht es keine negativen Konsequenzen nach sich und hat mit der oben genannten Textverfassungslogik nichts zu tun.