Die Weiterbildung in den Mühlen der Gesetzgebung
Eine Gratwanderung tut sich in der Bildungslandschaft auf: Einerseits will der Bundesrat das lebenslange Lernen seiner Bürger postulieren und fördern – andererseits liegt die Verantwortung zur berufliche Weiterbildung allein in den Händen der Arbeitnehmenden. Sie geniessen kein gesetzliches Recht auf Weiterbildung; allerdings stehen die öffentlichen und privaten Arbeitgeber in der Pflicht, Fortbildungen zu begünstigen.
So ist der dazugehörige Bildungsmarkt in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten oft privatwirtschaftlich gewachsen und hält mittlerweile ein Gesamtvolumen von 5,3 Milliarden Franken. Obwohl die Einmischung des Staates nach wie vor umstritten ist, hat der Bundesrat kürzlich einen Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz in die Vernehmlassung entsandt. Der Entwurf soll rund 50 Bundes- und weiteren Kantonalgesetzen als Leitplanke dienen, und unter Anderem für Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten sorgen.
Vorgesehen ist desweiteren eine Weiterbildungskonferenz, das sich aus Vertreter von Bund und Kantonen zusammensetzt. Anhand dieser neuen Instanz erhält das Bundesamts für Berufsbildung und Technologie die Kompetenz, Richtlinien zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Weiterbildungslandschaft zu erlassen und zu kontrollieren. Ohne das der Entwurf näher darauf eingeht, soll durch die neuen Standards die Weiterbildung einer Person an ihre formale Bildung angerechnet werden können.
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