Neue Lohnregelungen für die Arbeitnehmer Gastgewerbe
Der aktuell meteorologisch viel zu warme und trockene Auftakt zur Wintersaison, die hohen Umsatzeinbussen und der bestehend starke Franken beuteln das Gastgewerbe bereits intensiv. Nun tritt eine neue Lohnregelung in Kraft, die die angespannte Situation zusätzlich verschärfen könnte. Ab 1. Januar 2012 gilt für die Arbeitnehmer ein neuer Mindestlohn von 4.100 statt bisher 3.800 CHF – dazu besteht ab dem ersten Arbeitstag ein Anspruch auf ein volles 13. Monatsgehalt – und neu bestimmen nicht die Anzahl der Dienstjahre sondern lediglich der Stand an Aus- und Weiterbildungen die individuellen Gehaltserhöhungen. Mit diesen finanziellen Belastungen stehen die Arbeitgeber im sehr wettbewerbs- und derzeit konkursintensiven Gastgewerbe vor zwei Optionen: Entweder sie geben die Mehrkosten an ihre Preisgestaltung und damit an ihre ohnehin schon wenigen Gäste weiter; oder sie nehmen Entlassungen und weniger Neueinstellungen vor. Die Verhandlungen zu diesen Konditionen hatten unter den Tarifpartnern bereits 2009 stattgefunden. Einen terminlichen Aufschub der Umsetzung lehnten die Gewerkschaften trotz der aktuell schwierigen Situation ab. Den Arbeitnehmern wird damit ein Bärendienst erwiesen – mit dem sie aber unter Umständen in eine bedrohliche Falle geraten können.
Quelle: